Transparenzgesetz
SORGFALTSPFLICHTEN IN DER LIEFERKETTE (VSOTR)
In Bezug auf die VSoTR stellen wir folgende erweiterte Informationen zur Verfügung:
Betreffend Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten
Die Avesco Rent AG bezieht keine Mineralien und Metalle in der vorgegebenen Charakteristik, welche gemäss VSoTr berichterstattungspflichtig wären. Dies wird durch die Einkaufsabteilung jährlich anhand der im Anhang zur VSoTR ausgewiesenen Zolltarifnummern der spezifischen Materialien kontrolliert.
Somit unterliegen wir gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR) diesbezüglich keiner Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht.
Betreffend Kinderarbeit
Sorgfaltspflichten betreffend Menschenrechte und insbesondere Kinderarbeit sind bei Avesco seit jeher ein Teil des Lieferantenmanagements. Der Managementansatz umfasst einen Verhaltenskodex als Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferanten, welche einen integralen Bestandteil der Lieferantenverträge bilden.
Die Risikoprüfung anhand des «UNICEF children’s rights in the workplace index” haben wir vollzogen, mit folgenden Resultaten:
Wir haben keine Lieferanten bzw. beziehen keine Materialien aus kritischen Ländern (Klassifizierung: «Heightened»). Einen Grossteil unserer Lieferanten oder bezogenen Materialien stammt aus Ländern, die eine geringe Risikoexponierung für Kinderarbeit haben (Klassifizierung: «Basic»). Die bezogenen Materialien einzelner Lieferanten stammen aus Ländern mit erhöhtem Risiko für Kinderarbeit (Klassifizierung. «Enhanced»).
Bei diesen Lieferanten und bezogenen Materialien haben wir keine Verdachtsmomente oder Hinweise auf Kinderarbeit festgestellt. Die Überprüfung aktualisieren wir jährlich.